Familiengründung

Vor der Geburt rechtlich vorsorgen

Ein Kind verändert vieles. Vaterschaft, gemeinsames Sorgerecht und rechtliche Vorsorge lassen sich teilweise schon vor der Geburt klären. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte verständlich erklärt.

Vorsorge für künftige familienrechtliche Fälle | 12 Monate Wartezeit

Die kurze Antwort

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, können Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung bereits vor der Geburt abgegeben werden. Das sind zwei getrennte Erklärungen: Die Vaterschaftsanerkennung allein begründet kein gemeinsames Sorgerecht.

Sind die Eltern verheiratet, gilt der Ehemann kraft Gesetzes als Vater, und beide Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt.

Was vor der Geburt geklärt werden kann

Nach der Geburt

Die Beurkundung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Unsere Vorsorgeberatung ersetzt diese Erklärung oder Beurkundung nicht.

Vorsorge-Beratung anfragen

Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.

Vorsorge und Versicherung getrennt betrachten

Rechtliche Erklärungen

Die rechtlichen Erklärungen rund um die Geburt sind keine Versicherungsleistungen. Versicherungsschutz betrifft mögliche spätere Streitigkeiten und nicht die Beurkundung der Vaterschaft oder Sorgeerklärung.

Vorsorgeunterlagen

Je nach Tarif und Dokumentenangebot können auch weitere Vorsorgeunterlagen verfügbar sein. Welche Unterlagen und Prüfleistungen tatsächlich enthalten sind, ergibt sich aus dem aktuellen Tarif.

Warum der Zeitpunkt relevant ist

Mit Vertragsbeginn beginnt die tarifliche Wartezeit. Danach kann Versicherungsschutz für neue, bei Vertragsschluss noch nicht bekannte Rechtsschutzfälle bestehen, sofern die weiteren Bedingungen erfüllt sind. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle sind ausgeschlossen.

Wartezeit und Voraussetzungen

Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gilt eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn.

Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gelten 12 Monate Wartezeit, für Ehe-Recht und Scheidung 36 Monate. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle können mit dieser Vorsorgelösung nicht nachträglich versichert werden. Ob ein späterer Fall versichert ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Deckungsprüfung des Versicherers.

So läuft die Vorsorge-Beratung ab

  1. Kurze Vorprüfung: Zuerst fragen wir, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. Bei einem bereits bekannten, laufenden oder konkret bevorstehenden Fall endet die Anfrage an dieser Stelle.
  2. Persönliche telefonische Beratung: Wir besprechen Ihre Familienkonstellation und erläutern, welche Rechtsschutzleistungen in Betracht kommen.
  3. Transparente Unterlagen: Leistungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und der Versicherungsbeitrag ergeben sich aus den Tarifunterlagen, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
  4. Entscheidung in Ruhe: Es besteht keine Abschlussverpflichtung.

Versicherungsangebot

Was lässt sich für später absichern?

Familien verändern sich. Rechtzeitige Vorsorge kann helfen, die Kosten späterer versicherter Streitigkeiten abzusichern. Welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, erläutern wir Ihnen persönlich.

Wir erläutern Ihnen persönlich, welche Rechtsschutzleistungen zu Ihrer Familienkonstellation passen und welche Voraussetzungen gelten. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

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Persönliche telefonische Beratung · Keine Abschlussverpflichtung

Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. „Kostenlos“ bezieht sich ausschließlich auf die Beratung. Für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt ein Versicherungsbeitrag an, dessen Höhe Sie vor einer Entscheidung aus den Tarifunterlagen erfahren.

Häufige Fragen

Was sollten unverheiratete Eltern vor der Geburt regeln?
Häufig geht es um die Vaterschaftsanerkennung und, wenn beide Eltern die Sorge gemeinsam ausüben möchten, um Sorgeerklärungen. Beides kann vor der Geburt beurkundet werden, zum Beispiel beim Jugendamt. Daneben lohnt es sich, Fragen zur Namensführung und zu den benötigten Unterlagen früh zu klären.
Muss die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden?
Nein, die Anerkennung ist auch nach der Geburt möglich. Eine Anerkennung vor der Geburt hat den Vorteil, dass der Vater nach der Anmeldung der Geburt sofort in die Geburtsurkunde eingetragen werden kann.
Entsteht durch die Vaterschaftsanerkennung gemeinsames Sorgerecht?
Nein. Dafür geben die Eltern Sorgeerklärungen ab. Gemeinsames Sorgerecht entsteht außerdem durch Heirat der Eltern oder durch eine Entscheidung des Familiengerichts.
Welche Wartezeit gilt?
Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gelten 12 Monate Wartezeit, für Ehe-Recht und Scheidung 36 Monate. Ob ein späterer Fall versichert ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Deckungsprüfung des Versicherers.
Was passiert, wenn bereits Streit besteht?
Ein bereits bekannter, laufender oder konkret bevorstehender Streit kann mit dieser Vorsorgelösung nicht nachträglich versichert werden. Die kurze Vorprüfung fragt deshalb zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Der Begriff „Familien-Rechtsschutz“ wird oft für Rechtsschutzpakete verwendet, die eine Familie in mehreren Lebensbereichen absichern, zum Beispiel bei Verkehr, Wohnen oder Beruf. „Rechtsschutz im Familienrecht“ meint auf dieser Seite etwas anderes: den Rechtsschutz für familienrechtliche Streitigkeiten wie Unterhalt, Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Ehe-Recht und Scheidung, soweit der Tarif sie umfasst. Beide Begriffe können sich überschneiden, sind aber nicht dasselbe. Welche Bereiche im konkreten Tarif versichert sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Das erläutern wir Ihnen persönlich.
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Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.

Quellen und Pflichtinformationen

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder ein Notariat. Rechtliche Angaben beruhen auf den folgenden öffentlichen Quellen (Stand: Oktober 2026). Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen des konkreten Tarifs.

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