Familiengründung
Vor der Geburt rechtlich vorsorgen
Ein Kind verändert vieles. Vaterschaft, gemeinsames Sorgerecht und rechtliche Vorsorge lassen sich teilweise schon vor der Geburt klären. Hier finden Sie die wichtigsten Schritte verständlich erklärt.
Vorsorge für künftige familienrechtliche Fälle | 12 Monate Wartezeit
Die kurze Antwort
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, können Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung bereits vor der Geburt abgegeben werden. Das sind zwei getrennte Erklärungen: Die Vaterschaftsanerkennung allein begründet kein gemeinsames Sorgerecht.
Sind die Eltern verheiratet, gilt der Ehemann kraft Gesetzes als Vater, und beide Eltern sind gemeinsam sorgeberechtigt.
Was vor der Geburt geklärt werden kann
- Vaterschaftsanerkennung
- Sorgeerklärung
- Namensführung des Kindes
- Zuständigkeiten und erforderliche Unterlagen
- spätere Fragen zu Unterhalt und Umgang
Nach der Geburt
- Die Geburt innerhalb von 7 Werktagen beim Standesamt anmelden
- Krankenkasse informieren, Kindergeld und Elterngeld beantragen
Die Beurkundung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Unsere Vorsorgeberatung ersetzt diese Erklärung oder Beurkundung nicht.
Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Vorsorge und Versicherung getrennt betrachten
Rechtliche Erklärungen
Die rechtlichen Erklärungen rund um die Geburt sind keine Versicherungsleistungen. Versicherungsschutz betrifft mögliche spätere Streitigkeiten und nicht die Beurkundung der Vaterschaft oder Sorgeerklärung.
Vorsorgeunterlagen
Je nach Tarif und Dokumentenangebot können auch weitere Vorsorgeunterlagen verfügbar sein. Welche Unterlagen und Prüfleistungen tatsächlich enthalten sind, ergibt sich aus dem aktuellen Tarif.
Warum der Zeitpunkt relevant ist
Mit Vertragsbeginn beginnt die tarifliche Wartezeit. Danach kann Versicherungsschutz für neue, bei Vertragsschluss noch nicht bekannte Rechtsschutzfälle bestehen, sofern die weiteren Bedingungen erfüllt sind. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle sind ausgeschlossen.
Wartezeit und Voraussetzungen
Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gilt eine Wartezeit von 12 Monaten ab Vertragsbeginn.
Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gelten 12 Monate Wartezeit, für Ehe-Recht und Scheidung 36 Monate. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle können mit dieser Vorsorgelösung nicht nachträglich versichert werden. Ob ein späterer Fall versichert ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Deckungsprüfung des Versicherers.
So läuft die Vorsorge-Beratung ab
- Kurze Vorprüfung: Zuerst fragen wir, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. Bei einem bereits bekannten, laufenden oder konkret bevorstehenden Fall endet die Anfrage an dieser Stelle.
- Persönliche telefonische Beratung: Wir besprechen Ihre Familienkonstellation und erläutern, welche Rechtsschutzleistungen in Betracht kommen.
- Transparente Unterlagen: Leistungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und der Versicherungsbeitrag ergeben sich aus den Tarifunterlagen, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
- Entscheidung in Ruhe: Es besteht keine Abschlussverpflichtung.
Versicherungsangebot
Was lässt sich für später absichern?
Familien verändern sich. Rechtzeitige Vorsorge kann helfen, die Kosten späterer versicherter Streitigkeiten abzusichern. Welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, erläutern wir Ihnen persönlich.
Wir erläutern Ihnen persönlich, welche Rechtsschutzleistungen zu Ihrer Familienkonstellation passen und welche Voraussetzungen gelten. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Vorsorge-Beratung anfragenDie kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. „Kostenlos“ bezieht sich ausschließlich auf die Beratung. Für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt ein Versicherungsbeitrag an, dessen Höhe Sie vor einer Entscheidung aus den Tarifunterlagen erfahren.
Häufige Fragen
Was sollten unverheiratete Eltern vor der Geburt regeln?
Muss die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden?
Entsteht durch die Vaterschaftsanerkennung gemeinsames Sorgerecht?
Welche Wartezeit gilt?
Was passiert, wenn bereits Streit besteht?
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Quellen und Pflichtinformationen
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder ein Notariat. Rechtliche Angaben beruhen auf den folgenden öffentlichen Quellen (Stand: Oktober 2026). Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen des konkreten Tarifs.
- Familienportal des Bundes: Checklisten rund um die Geburt
- Familienportal des Bundes: Vaterschaftsanerkennung
- § 64 SGB X – Kostenfreiheit
Calvin Boschetto · Unterleiten 37 · 83623 Dietramszell
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