Vor der Geburt
Vaterschaft und gemeinsames Sorgerecht vor der Geburt klären
Unverheiratete Eltern können wichtige Erklärungen bereits vor der Geburt abgeben. Hier erfahren Sie, was Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung bedeuten, wo sie beurkundet werden und worin der Unterschied liegt.
Vorsorge für künftige familienrechtliche Fälle | 12 Monate Wartezeit
Der wichtigste Unterschied
Die Anerkennung der Vaterschaft macht einen Mann zum rechtlichen Vater, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie führt bei unverheirateten Eltern jedoch nicht automatisch zum gemeinsamen Sorgerecht. Dafür ist grundsätzlich eine eigene Sorgeerklärung erforderlich.
Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt abgegeben werden.
Wo kann die Erklärung abgegeben werden?
Die Vaterschaftsanerkennung kann unter anderem beim Jugendamt, beim Standesamt, beim Amtsgericht oder bei einem Notar erklärt werden. Die Mutter muss der Anerkennung ebenfalls persönlich zustimmen.
Eine Sorgeerklärung wird üblicherweise beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet. Die örtlich zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen und Termine erforderlich sind.
Die Beurkundung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Unsere Vorsorgeberatung ersetzt diese Erklärung oder Beurkundung nicht.
Typische Unterlagen
Je nach Fall und Behörde werden typischerweise Ausweisdokumente und bei einer vorgeburtlichen Erklärung ein Nachweis über die Schwangerschaft verlangt. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Termin bei der zuständigen Stelle.
- Termin bei Jugendamt, Standesamt oder Notariat vereinbaren
- Benötigte Unterlagen vorab bei der zuständigen Stelle erfragen
- Beide Eltern erscheinen persönlich zur Beurkundung
- Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung als zwei getrennte Schritte einplanen
Kosten
Die Beurkundung beim Jugendamt ist grundsätzlich kostenfrei. Bei einem Notar oder Amtsgericht kann die Vaterschaftsanerkennung je nach Bundesland Gebühren auslösen. Die konkrete Auskunft erteilt das Jugendamt oder das Notariat.
Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Was die Versicherung damit zu tun hat
Erklärungen rund um die Geburt
Die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung selbst sind keine Versicherungsleistungen. Die Beurkundung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Unsere Vorsorgeberatung ersetzt diese Erklärung oder Beurkundung nicht.
Rechtsschutz im Familienrecht
Eine Rechtsschutzlösung kann ausschließlich für spätere, neue und versicherte Streitigkeiten in Betracht kommen, etwa zu Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht.
Wartezeit und Voraussetzungen
Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gilt eine Wartezeit von 12 Monaten. Ein bereits bestehender oder konkret bevorstehender Streit kann nicht nachträglich versichert werden.
Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gelten 12 Monate Wartezeit, für Ehe-Recht und Scheidung 36 Monate. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle können mit dieser Vorsorgelösung nicht nachträglich versichert werden. Ob ein späterer Fall versichert ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Deckungsprüfung des Versicherers.
So läuft die Vorsorge-Beratung ab
- Kurze Vorprüfung: Zuerst fragen wir, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. Bei einem bereits bekannten, laufenden oder konkret bevorstehenden Fall endet die Anfrage an dieser Stelle.
- Persönliche telefonische Beratung: Wir besprechen Ihre Familienkonstellation und erläutern, welche Rechtsschutzleistungen in Betracht kommen.
- Transparente Unterlagen: Leistungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und der Versicherungsbeitrag ergeben sich aus den Tarifunterlagen, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
- Entscheidung in Ruhe: Es besteht keine Abschlussverpflichtung.
Versicherungsangebot
Was lässt sich für später absichern?
Familien verändern sich. Rechtzeitige Vorsorge kann helfen, die Kosten späterer versicherter Streitigkeiten abzusichern. Welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, erläutern wir Ihnen persönlich.
Wir erläutern Ihnen persönlich, welche Rechtsschutzleistungen zu Ihrer Familienkonstellation passen und welche Voraussetzungen gelten. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Vorsorge-Beratung anfragenDie kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. „Kostenlos“ bezieht sich ausschließlich auf die Beratung. Für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt ein Versicherungsbeitrag an, dessen Höhe Sie vor einer Entscheidung aus den Tarifunterlagen erfahren.
Häufige Fragen
Muss die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden?
Bedeutet die Vaterschaftsanerkennung automatisch gemeinsames Sorgerecht?
Wo kann die Sorgeerklärung abgegeben werden?
Welche Unterlagen werden benötigt?
Ist die Beurkundung beim Jugendamt kostenlos?
Was gilt, wenn die Eltern bereits über Sorgerecht oder Unterhalt streiten?
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Quellen und Pflichtinformationen
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder ein Notariat. Rechtliche Angaben beruhen auf den folgenden öffentlichen Quellen (Stand: Oktober 2026). Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen des konkreten Tarifs.
Calvin Boschetto · Unterleiten 37 · 83623 Dietramszell
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