Vor der Geburt

Vaterschaft und gemeinsames Sorgerecht vor der Geburt klären

Unverheiratete Eltern können wichtige Erklärungen bereits vor der Geburt abgeben. Hier erfahren Sie, was Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung bedeuten, wo sie beurkundet werden und worin der Unterschied liegt.

Vorsorge für künftige familienrechtliche Fälle | 12 Monate Wartezeit

Der wichtigste Unterschied

Die Anerkennung der Vaterschaft macht einen Mann zum rechtlichen Vater, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie führt bei unverheirateten Eltern jedoch nicht automatisch zum gemeinsamen Sorgerecht. Dafür ist grundsätzlich eine eigene Sorgeerklärung erforderlich.

Beide Erklärungen können bereits vor der Geburt abgegeben werden.

Wo kann die Erklärung abgegeben werden?

Die Vaterschaftsanerkennung kann unter anderem beim Jugendamt, beim Standesamt, beim Amtsgericht oder bei einem Notar erklärt werden. Die Mutter muss der Anerkennung ebenfalls persönlich zustimmen.

Eine Sorgeerklärung wird üblicherweise beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet. Die örtlich zuständige Stelle teilt Ihnen mit, welche Unterlagen und Termine erforderlich sind.

Die Beurkundung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Unsere Vorsorgeberatung ersetzt diese Erklärung oder Beurkundung nicht.

Typische Unterlagen

Je nach Fall und Behörde werden typischerweise Ausweisdokumente und bei einer vorgeburtlichen Erklärung ein Nachweis über die Schwangerschaft verlangt. Bitte erkundigen Sie sich vor dem Termin bei der zuständigen Stelle.

Kosten

Die Beurkundung beim Jugendamt ist grundsätzlich kostenfrei. Bei einem Notar oder Amtsgericht kann die Vaterschaftsanerkennung je nach Bundesland Gebühren auslösen. Die konkrete Auskunft erteilt das Jugendamt oder das Notariat.

Vorsorge-Beratung anfragen

Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.

Was die Versicherung damit zu tun hat

Erklärungen rund um die Geburt

Die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgeerklärung selbst sind keine Versicherungsleistungen. Die Beurkundung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Unsere Vorsorgeberatung ersetzt diese Erklärung oder Beurkundung nicht.

Rechtsschutz im Familienrecht

Eine Rechtsschutzlösung kann ausschließlich für spätere, neue und versicherte Streitigkeiten in Betracht kommen, etwa zu Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht.

Wartezeit und Voraussetzungen

Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gilt eine Wartezeit von 12 Monaten. Ein bereits bestehender oder konkret bevorstehender Streit kann nicht nachträglich versichert werden.

Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gelten 12 Monate Wartezeit, für Ehe-Recht und Scheidung 36 Monate. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle können mit dieser Vorsorgelösung nicht nachträglich versichert werden. Ob ein späterer Fall versichert ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Deckungsprüfung des Versicherers.

So läuft die Vorsorge-Beratung ab

  1. Kurze Vorprüfung: Zuerst fragen wir, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. Bei einem bereits bekannten, laufenden oder konkret bevorstehenden Fall endet die Anfrage an dieser Stelle.
  2. Persönliche telefonische Beratung: Wir besprechen Ihre Familienkonstellation und erläutern, welche Rechtsschutzleistungen in Betracht kommen.
  3. Transparente Unterlagen: Leistungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und der Versicherungsbeitrag ergeben sich aus den Tarifunterlagen, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
  4. Entscheidung in Ruhe: Es besteht keine Abschlussverpflichtung.

Versicherungsangebot

Was lässt sich für später absichern?

Familien verändern sich. Rechtzeitige Vorsorge kann helfen, die Kosten späterer versicherter Streitigkeiten abzusichern. Welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, erläutern wir Ihnen persönlich.

Wir erläutern Ihnen persönlich, welche Rechtsschutzleistungen zu Ihrer Familienkonstellation passen und welche Voraussetzungen gelten. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

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Persönliche telefonische Beratung · Keine Abschlussverpflichtung

Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. „Kostenlos“ bezieht sich ausschließlich auf die Beratung. Für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt ein Versicherungsbeitrag an, dessen Höhe Sie vor einer Entscheidung aus den Tarifunterlagen erfahren.

Häufige Fragen

Muss die Vaterschaft vor der Geburt anerkannt werden?
Nein. Die Vaterschaftsanerkennung ist vor und nach der Geburt möglich. Wird sie vor der Geburt abgegeben, kann der Vater nach der Anmeldung der Geburt direkt in die Geburtsurkunde eingetragen werden. Bei einer späteren Anerkennung muss eine neue Geburtsurkunde ausgestellt werden.
Bedeutet die Vaterschaftsanerkennung automatisch gemeinsames Sorgerecht?
Nein. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, hat zunächst die Mutter allein das Sorgerecht. Für die gemeinsame Sorge geben beide Eltern Sorgeerklärungen ab. Gemeinsames Sorgerecht entsteht außerdem, wenn die Eltern einander heiraten, oder durch eine Entscheidung des Familiengerichts.
Wo kann die Sorgeerklärung abgegeben werden?
Sorgeerklärungen werden zum Beispiel beim Jugendamt oder bei einem Notar beurkundet. Sie können auch schon vor der Geburt abgegeben werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Das hängt vom Einzelfall und von der Behörde ab. Typisch sind Ausweisdokumente und bei einer Erklärung vor der Geburt ein Nachweis über die Schwangerschaft. Bitte fragen Sie vor dem Termin bei der zuständigen Stelle nach.
Ist die Beurkundung beim Jugendamt kostenlos?
Ja, die Beurkundung beim Jugendamt ist grundsätzlich kostenfrei. Bei einem Notar oder Amtsgericht können je nach Bundesland Gebühren anfallen.
Was gilt, wenn die Eltern bereits über Sorgerecht oder Unterhalt streiten?
Ein bereits bestehender oder konkret bevorstehender Streit kann mit dieser Vorsorgelösung nicht nachträglich versichert werden. Unterstützung bieten zum Beispiel das Jugendamt, etwa im Rahmen einer Beistandschaft, oder eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt für Familienrecht.
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Der Begriff „Familien-Rechtsschutz“ wird oft für Rechtsschutzpakete verwendet, die eine Familie in mehreren Lebensbereichen absichern, zum Beispiel bei Verkehr, Wohnen oder Beruf. „Rechtsschutz im Familienrecht“ meint auf dieser Seite etwas anderes: den Rechtsschutz für familienrechtliche Streitigkeiten wie Unterhalt, Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Ehe-Recht und Scheidung, soweit der Tarif sie umfasst. Beide Begriffe können sich überschneiden, sind aber nicht dasselbe. Welche Bereiche im konkreten Tarif versichert sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Das erläutern wir Ihnen persönlich.
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Quellen und Pflichtinformationen

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder ein Notariat. Rechtliche Angaben beruhen auf den folgenden öffentlichen Quellen (Stand: Oktober 2026). Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen des konkreten Tarifs.

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