Vor der Hochzeit
Ehevertrag und Rechtsschutz im Familienrecht: rechtzeitig vorsorgen
Eine Hochzeit verändert rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Hier erfahren Sie, was ein Ehevertrag regeln kann, welche Rolle die notarielle Beurkundung spielt und wie Sie sich frühzeitig mit einer Vorsorge für künftige familienrechtliche Fälle beschäftigen können.
36 Monate Wartezeit für Ehe-Recht und Scheidung
Die kurze Antwort
Ein Ehevertrag kann beispielsweise Regelungen zu Güterstand, Zugewinnausgleich, nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich enthalten; häufig werden dabei auch erbrechtliche Fragen mitbedacht. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, und die konkrete Gestaltung gehört in die Hände eines Notariats.
Ein Ehevertrag und der Rechtsschutz im Familienrecht sind zwei verschiedene Dinge: Der Vertrag regelt Ihre Vereinbarungen, der Rechtsschutz kann bei späteren, versicherten Streitigkeiten Kosten übernehmen.
Was gilt ohne Ehevertrag?
Wenn Ehepartner keine abweichende notarielle Vereinbarung treffen, gilt grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleiben die Vermögen während der Ehe grundsätzlich getrennt. Bei Beendigung des Güterstands kann jedoch ein Zugewinnausgleich entstehen.
Gütertrennung
Bei Gütertrennung entfällt der Zugewinnausgleich. Die Gütertrennung wird durch notariellen Ehevertrag vereinbart. Die Vermögens- und erbrechtlichen Folgen unterscheiden sich jedoch von der Zugewinngemeinschaft. Ob eine Gütertrennung zu Ihrer persönlichen Situation passt, sollte individuell notariell oder anwaltlich geprüft werden.
Was Sie vor dem Notartermin klären können
- Welche Vermögenswerte bringen Sie jeweils in die Ehe ein?
- Soll der gesetzliche Güterstand gelten oder möchten Sie etwas anderes vereinbaren?
- Gibt es Wünsche zu Unterhalt oder Versorgungsausgleich, die Sie mit dem Notariat besprechen möchten?
- Sollen erbrechtliche Fragen gemeinsam betrachtet werden?
- Welche Unterlagen verlangt das Notariat für den Termin?
Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit, aber auch später während der Ehe geschlossen werden.
Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Vertrag und Versicherung getrennt betrachten
Ehevertrag
Gestaltung und Beurkundung erfolgen beim Notariat. Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Geschäftswert und werden vom Notariat nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.
Die vorbereitende Arbeit kann den Ablauf beim Notariat erleichtern. Eine bestimmte Kostenersparnis wird nicht zugesagt.
Rechtsschutz im Familienrecht
Der Ehe-Rechtsschutz betrifft nicht die Gestaltung eines Ehevertrags. Er kann bei späteren, neu entstehenden und versicherten Streitigkeiten in Betracht kommen.
Ob ein Tarif zusätzlich Leistungen rund um Dokumente enthält, ergibt sich aus den aktuellen Tarifunterlagen. Eine solche Prüfung ersetzt weder die notarielle Beurkundung noch die individuelle Beratung durch das Notariat.
Wartezeit und Voraussetzungen
Für Ehe-Recht und Scheidung gilt eine Wartezeit von 36 Monaten. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Auseinandersetzungen sind ausgeschlossen.
Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gelten 12 Monate Wartezeit, für Ehe-Recht und Scheidung 36 Monate. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle können mit dieser Vorsorgelösung nicht nachträglich versichert werden. Ob ein späterer Fall versichert ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Deckungsprüfung des Versicherers.
So läuft die Vorsorge-Beratung ab
- Kurze Vorprüfung: Zuerst fragen wir, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. Bei einem bereits bekannten, laufenden oder konkret bevorstehenden Fall endet die Anfrage an dieser Stelle.
- Persönliche telefonische Beratung: Wir besprechen Ihre Familienkonstellation und erläutern, welche Rechtsschutzleistungen in Betracht kommen.
- Transparente Unterlagen: Leistungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und der Versicherungsbeitrag ergeben sich aus den Tarifunterlagen, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
- Entscheidung in Ruhe: Es besteht keine Abschlussverpflichtung.
Versicherungsangebot
Was lässt sich für später absichern?
Familien verändern sich. Rechtzeitige Vorsorge kann helfen, die Kosten späterer versicherter Streitigkeiten abzusichern. Welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, erläutern wir Ihnen persönlich.
Wir erläutern Ihnen persönlich, welche Rechtsschutzleistungen zu Ihrer Familienkonstellation passen und welche Voraussetzungen gelten. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Vorsorge-Beratung anfragenDie kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. „Kostenlos“ bezieht sich ausschließlich auf die Beratung. Für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt ein Versicherungsbeitrag an, dessen Höhe Sie vor einer Entscheidung aus den Tarifunterlagen erfahren.
Häufige Fragen
Was regelt ein Ehevertrag?
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Übernimmt die Versicherung die Erstellung des Ehevertrags?
Was kostet die notarielle Beurkundung?
Was bedeutet die 36-monatige Wartezeit?
Kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit geschlossen werden?
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Quellen und Pflichtinformationen
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder ein Notariat. Rechtliche Angaben beruhen auf den folgenden öffentlichen Quellen (Stand: Oktober 2026). Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen des konkreten Tarifs.
- Bundesministerium der Justiz: Eherecht
- Bundesministerium der Justiz: Beurkundungen durch Notarinnen und Notare
- § 1408 BGB – Ehevertrag, Vertragsfreiheit
- § 1410 BGB – Form des Ehevertrags
- § 1414 BGB – Eintritt der Gütertrennung
- Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)
Calvin Boschetto · Unterleiten 37 · 83623 Dietramszell
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