Vor der Hochzeit

Ehevertrag und Rechtsschutz im Familienrecht: rechtzeitig vorsorgen

Eine Hochzeit verändert rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen. Hier erfahren Sie, was ein Ehevertrag regeln kann, welche Rolle die notarielle Beurkundung spielt und wie Sie sich frühzeitig mit einer Vorsorge für künftige familienrechtliche Fälle beschäftigen können.

36 Monate Wartezeit für Ehe-Recht und Scheidung

Die kurze Antwort

Ein Ehevertrag kann beispielsweise Regelungen zu Güterstand, Zugewinnausgleich, nachehelichem Unterhalt und Versorgungsausgleich enthalten; häufig werden dabei auch erbrechtliche Fragen mitbedacht. Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden, und die konkrete Gestaltung gehört in die Hände eines Notariats.

Ein Ehevertrag und der Rechtsschutz im Familienrecht sind zwei verschiedene Dinge: Der Vertrag regelt Ihre Vereinbarungen, der Rechtsschutz kann bei späteren, versicherten Streitigkeiten Kosten übernehmen.

Was gilt ohne Ehevertrag?

Wenn Ehepartner keine abweichende notarielle Vereinbarung treffen, gilt grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dabei bleiben die Vermögen während der Ehe grundsätzlich getrennt. Bei Beendigung des Güterstands kann jedoch ein Zugewinnausgleich entstehen.

Gütertrennung

Bei Gütertrennung entfällt der Zugewinnausgleich. Die Gütertrennung wird durch notariellen Ehevertrag vereinbart. Die Vermögens- und erbrechtlichen Folgen unterscheiden sich jedoch von der Zugewinngemeinschaft. Ob eine Gütertrennung zu Ihrer persönlichen Situation passt, sollte individuell notariell oder anwaltlich geprüft werden.

Was Sie vor dem Notartermin klären können

Ein Ehevertrag kann vor der Hochzeit, aber auch später während der Ehe geschlossen werden.

Vorsorge-Beratung anfragen

Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.

Vertrag und Versicherung getrennt betrachten

Ehevertrag

Gestaltung und Beurkundung erfolgen beim Notariat. Die Notarkosten richten sich nach dem gesetzlichen Geschäftswert und werden vom Notariat nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet.

Die vorbereitende Arbeit kann den Ablauf beim Notariat erleichtern. Eine bestimmte Kostenersparnis wird nicht zugesagt.

Rechtsschutz im Familienrecht

Der Ehe-Rechtsschutz betrifft nicht die Gestaltung eines Ehevertrags. Er kann bei späteren, neu entstehenden und versicherten Streitigkeiten in Betracht kommen.

Ob ein Tarif zusätzlich Leistungen rund um Dokumente enthält, ergibt sich aus den aktuellen Tarifunterlagen. Eine solche Prüfung ersetzt weder die notarielle Beurkundung noch die individuelle Beratung durch das Notariat.

Wartezeit und Voraussetzungen

Für Ehe-Recht und Scheidung gilt eine Wartezeit von 36 Monaten. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Auseinandersetzungen sind ausgeschlossen.

Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gelten 12 Monate Wartezeit, für Ehe-Recht und Scheidung 36 Monate. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle können mit dieser Vorsorgelösung nicht nachträglich versichert werden. Ob ein späterer Fall versichert ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Deckungsprüfung des Versicherers.

So läuft die Vorsorge-Beratung ab

  1. Kurze Vorprüfung: Zuerst fragen wir, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. Bei einem bereits bekannten, laufenden oder konkret bevorstehenden Fall endet die Anfrage an dieser Stelle.
  2. Persönliche telefonische Beratung: Wir besprechen Ihre Familienkonstellation und erläutern, welche Rechtsschutzleistungen in Betracht kommen.
  3. Transparente Unterlagen: Leistungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und der Versicherungsbeitrag ergeben sich aus den Tarifunterlagen, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
  4. Entscheidung in Ruhe: Es besteht keine Abschlussverpflichtung.

Versicherungsangebot

Was lässt sich für später absichern?

Familien verändern sich. Rechtzeitige Vorsorge kann helfen, die Kosten späterer versicherter Streitigkeiten abzusichern. Welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, erläutern wir Ihnen persönlich.

Wir erläutern Ihnen persönlich, welche Rechtsschutzleistungen zu Ihrer Familienkonstellation passen und welche Voraussetzungen gelten. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.

Vorsorge-Beratung anfragen

Persönliche telefonische Beratung · Keine Abschlussverpflichtung

Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. „Kostenlos“ bezieht sich ausschließlich auf die Beratung. Für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt ein Versicherungsbeitrag an, dessen Höhe Sie vor einer Entscheidung aus den Tarifunterlagen erfahren.

Häufige Fragen

Was regelt ein Ehevertrag?
Ein Ehevertrag kann insbesondere die güterrechtlichen Verhältnisse regeln, zum Beispiel den Güterstand und den Zugewinnausgleich. Daneben sind Vereinbarungen etwa zum Versorgungsausgleich oder zum nachehelichen Unterhalt möglich. Welche Regelungen sinnvoll und wirksam sind, klärt das Notariat im Einzelfall.
Muss ein Ehevertrag notariell beurkundet werden?
Ja. Ein Ehevertrag muss bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Partner zur Niederschrift eines Notars geschlossen werden (§ 1410 BGB).
Übernimmt die Versicherung die Erstellung des Ehevertrags?
Der Rechtsschutz im Familienrecht ist für spätere, versicherte Streitigkeiten gedacht. Die Gestaltung und Beurkundung eines Ehevertrags erfolgt beim Notariat; die Notarkosten sind keine Versicherungsleistung. Ob ein Tarif zusätzliche Leistungen rund um Dokumente enthält, ergibt sich aus den aktuellen Tarifunterlagen. Das erläutern wir Ihnen in der Beratung.
Was kostet die notarielle Beurkundung?
Die Notarkosten sind gesetzlich geregelt. Sie richten sich nach dem Geschäftswert und werden nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) berechnet. Eine verbindliche Auskunft erhalten Sie beim Notariat.
Was bedeutet die 36-monatige Wartezeit?
Für Ehe-Recht und Scheidung beginnt mit Vertragsbeginn eine Wartezeit von 36 Monaten. Fälle, die in diese Zeit fallen oder bei Vertragsschluss bereits bekannt waren, liefen oder konkret bevorstanden, sind nicht versichert. Ob ein späterer Fall versichert ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Deckungsprüfung des Versicherers.
Kann ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit geschlossen werden?
Ja. Ehegatten können ihre güterrechtlichen Verhältnisse auch nach der Eheschließung durch Ehevertrag regeln, etwa den Güterstand aufheben oder ändern (§ 1408 BGB). Auch dann ist die notarielle Beurkundung erforderlich.
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Der Begriff „Familien-Rechtsschutz“ wird oft für Rechtsschutzpakete verwendet, die eine Familie in mehreren Lebensbereichen absichern, zum Beispiel bei Verkehr, Wohnen oder Beruf. „Rechtsschutz im Familienrecht“ meint auf dieser Seite etwas anderes: den Rechtsschutz für familienrechtliche Streitigkeiten wie Unterhalt, Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Ehe-Recht und Scheidung, soweit der Tarif sie umfasst. Beide Begriffe können sich überschneiden, sind aber nicht dasselbe. Welche Bereiche im konkreten Tarif versichert sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Das erläutern wir Ihnen persönlich.
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Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.

Quellen und Pflichtinformationen

Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder ein Notariat. Rechtliche Angaben beruhen auf den folgenden öffentlichen Quellen (Stand: Oktober 2026). Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen des konkreten Tarifs.

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