Ohne Trauschein
Zusammenziehen ohne Trauschein: Was rechtlich wichtig ist
Wer unverheiratet zusammenlebt, regelt viele Dinge im Alltag gemeinsam: Wohnung, Ausgaben, Vermögen und möglicherweise Kinder. Ein Teil dieser Regeln entsteht automatisch, ein anderer nicht.
Vorsorge für künftige familienrechtliche Fälle | 12 Monate Wartezeit
Was nicht automatisch gilt
Ohne Ehe gelten andere Regeln für Vermögen und gegenseitige Absicherung. Gemeinsame Verträge und mögliche Ansprüche im Zusammenhang mit gemeinsamen Kindern müssen gesondert betrachtet werden.
Gemeinsame Verträge und individuelle Vereinbarungen können deshalb eine wichtige Rolle spielen.
Gemeinsame Kinder
Bei gemeinsamen Kindern sind Vaterschaft, Sorge, Unterhalt und Umgang getrennt voneinander zu betrachten. Die Vaterschaftsanerkennung allein begründet nicht automatisch gemeinsames Sorgerecht.
Die Beurkundung erfolgt bei der zuständigen Stelle. Unsere Vorsorgeberatung ersetzt diese Erklärung oder Beurkundung nicht.
Vertragliche Vorsorge
Für bestimmte Lebensgemeinschaften kann eine vertragliche Vereinbarung sinnvoll sein. Eine solche Vereinbarung sollte auf die konkrete Situation zugeschnitten und fachlich geprüft werden.
- Wer ist Mieterin oder Mieter der gemeinsamen Wohnung?
- Wie werden größere Anschaffungen und laufende Ausgaben aufgeteilt?
- Sollen Vereinbarungen für den Fall einer Trennung getroffen werden?
- Ist eine gegenseitige Absicherung, etwa durch Testament oder Vollmachten, gewünscht?
Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Rechtliche Vereinbarung und Versicherung getrennt betrachten
Vereinbarungen
Partnerschaftsverträge, Testamente oder Vollmachten sind rechtliche Gestaltungen. Sie sollten individuell geprüft werden und sind keine Versicherungsleistung.
Rechtsschutz im Familienrecht
Eine Rechtsschutzlösung kann bei später neu entstehenden, versicherten Streitigkeiten in Betracht kommen, zum Beispiel zu Unterhalt, Sorge- oder Umgangsrecht für gemeinsame Kinder.
Wartezeit und Voraussetzungen
Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gilt eine Wartezeit von 12 Monaten. Bekannte oder bereits laufende Konflikte sind ausgeschlossen.
Für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht gelten 12 Monate Wartezeit, für Ehe-Recht und Scheidung 36 Monate. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle können mit dieser Vorsorgelösung nicht nachträglich versichert werden. Ob ein späterer Fall versichert ist, richtet sich nach dem vereinbarten Tarif und der Deckungsprüfung des Versicherers.
So läuft die Vorsorge-Beratung ab
- Kurze Vorprüfung: Zuerst fragen wir, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. Bei einem bereits bekannten, laufenden oder konkret bevorstehenden Fall endet die Anfrage an dieser Stelle.
- Persönliche telefonische Beratung: Wir besprechen Ihre Familienkonstellation und erläutern, welche Rechtsschutzleistungen in Betracht kommen.
- Transparente Unterlagen: Leistungen, Wartezeiten, Ausschlüsse und der Versicherungsbeitrag ergeben sich aus den Tarifunterlagen, die Sie vor einer Entscheidung erhalten.
- Entscheidung in Ruhe: Es besteht keine Abschlussverpflichtung.
Versicherungsangebot
Was lässt sich für später absichern?
Familien verändern sich. Rechtzeitige Vorsorge kann helfen, die Kosten späterer versicherter Streitigkeiten abzusichern. Welche Leistungen zu Ihrer Situation passen, erläutern wir Ihnen persönlich.
Wir erläutern Ihnen persönlich, welche Rechtsschutzleistungen zu Ihrer Familienkonstellation passen und welche Voraussetzungen gelten. Die Beratung ist kostenlos und unverbindlich.
Vorsorge-Beratung anfragenDie kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht. „Kostenlos“ bezieht sich ausschließlich auf die Beratung. Für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt ein Versicherungsbeitrag an, dessen Höhe Sie vor einer Entscheidung aus den Tarifunterlagen erfahren.
Häufige Fragen
Was gilt für Vermögen unverheirateter Paare?
Gibt es automatisch einen Zugewinnausgleich?
Was muss bei gemeinsamen Kindern geregelt werden?
Was ist der Unterschied zwischen Vaterschaft und Sorgerecht?
Welche Streitigkeiten können später versicherbar sein?
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Die kurze Vorprüfung fragt zuerst, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Quellen und Pflichtinformationen
Diese Seite bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung durch eine Anwältin, einen Anwalt oder ein Notariat. Rechtliche Angaben beruhen auf den folgenden öffentlichen Quellen (Stand: Oktober 2026). Der Versicherungsschutz richtet sich ausschließlich nach den Versicherungsbedingungen des konkreten Tarifs.
- Bundesministerium der Justiz: Recht der nichtehelichen Gemeinschaft
- Familienportal des Bundes: Vaterschaftsanerkennung
Calvin Boschetto · Unterleiten 37 · 83623 Dietramszell
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Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr.: D-G63B-OIMPJ-09 (vermittlerregister.info)
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