Für Familien und Paare, die rechtzeitig vorsorgen

Familienrechtsschutz-Versicherung: Leistungen, Wartezeit, Beitrag

Vorsorge für Eltern und Paare: Schützen Sie sich vor hohen Kosten, wenn später Streit um Unterhalt, Umgang, Sorgerecht oder im Fall einer Scheidung entsteht.

Ein familienrechtliches Verfahren kann 3.000 – 27.000 € kosten. Rechtzeitige Vorsorge kann vor diesem finanziellen Risiko schützen.
Beratung anfragen
Bis zu 30.000 € je versichertem Fall Ab ca. 35 € monatlich (Single + Kinder) Selbstbeteiligung im Familienrecht: keine Freie Anwaltswahl

Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Beitrag ab ca. 35 € monatlich (Single + Kinder; Selbstbeteiligung für Familienrechtsfälle: keine; Mindestvertragslaufzeit: 3 Jahre).

Leistungsumfang

Was der Schutz abdeckt

Die Lösung kann bei neuen Familienrechtsfällen leisten, deren auslösendes Ereignis erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Unterhaltsstreitigkeiten

Künftig neu entstehende Streitigkeiten über Kinder- oder Ehegattenunterhalt.

Bis 30.000 € je Fall

Umgangsrecht

Künftig neu entstehende Streitigkeiten über die Ausübung oder Regelung des Umgangsrechts.

Bis 30.000 € je Fall

Sorgerecht

Künftig neu entstehende Sorgerechtsfälle können nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen abgesichert sein.

Bis 30.000 € je Fall

Aufenthaltsbestimmung

Künftig neu entstehende Streitigkeiten über den Lebensmittelpunkt Ihres Kindes.

Bis 30.000 € je Fall

Ehe-Recht / Scheidung

Künftig neu entstehende Fälle im Ehe-Recht (Scheidung und Scheidungsfolgesachen), soweit der Tarif sie umfasst.

Bis 30.000 € je Fall
Ohne Versicherung

Sie zahlen alles selbst

Anwaltskosten: 2.000 – 6.000 € pro Instanz
Gerichtskosten: 500 – 2.500 €
Sachverständigengutachten: 3.000 – 15.000 €*
Ggf. Kosten der Gegenseite

* Erziehungsfähigkeits- oder Kindeswohlgutachten, je nach Komplexität und Verfahrensdauer

Typisches Kostenrisiko:3.000 – 27.000 €+
Bei versichertem künftigen Fall

Leistungen & Beitrag im Überblick

Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten können mitversichert sein
Selbstbeteiligung für Familienrechtsfälle: keine
Mindestvertragslaufzeit: 3 Jahre · Freie Anwaltswahl
Versicherungssumme: bis 30.000 € je Fall
Beitrag (Single + Kinder):ab ca. 35 € monatlich

Beitrag ab ca. 35 € monatlich (Single + Kinder · Selbstbeteiligung für Familienrechtsfälle: keine · Mindestvertragslaufzeit: 3 Jahre). Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich; Ihr individuelles Angebot erhalten Sie nach der persönlichen Rücksprache.

Wartezeit

Tarifliche Wartezeit ab Vertragsbeginn

Je nach Bereich gilt eine Wartezeit von 12 Monaten oder 36 Monaten ab Vertragsbeginn. Diese kann weder gegen Mehrbeitrag verkürzt noch anderweitig umgangen werden.

12 Monate Wartezeit

Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht

Unterhaltsstreitigkeiten (Kinder- oder Ehegattenunterhalt)
Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmung
Umgangsrecht
Wartezeit ab Vertragsbeginn:12 Monate
36 Monate Wartezeit

Ehe-Recht und Scheidung

Ehe-Recht und Scheidung
Scheidungsfolgesachen, soweit der Tarif sie umfasst
Für neue Fälle nach Ablauf der Wartezeit
Wartezeit ab Vertragsbeginn:36 Monate

Versicherungsschutz kann für neue Rechtsschutzfälle bestehen, deren auslösendes Ereignis erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Prüfung des Versicherers.

Voraussetzungen & Ausschlüsse

Was nicht abgedeckt ist

Rechtsschutz im Familienrecht ist reine Vorsorge. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende familienrechtliche Fälle sind ausgeschlossen und können nicht nachträglich versichert werden.

Ausschluss

Bereits laufende oder konkret bevorstehende Fälle

Kein nachträglicher Schutz ist möglich, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte sind hiervon nicht gemeint.

Ausschluss

Vor Vertragsschluss oder in der Wartezeit begonnene Konflikte

Für einen Streitfall, der bereits begonnen hat oder bekannt ist, entsteht auch durch den späteren Ablauf der Wartezeit (12 bzw. 36 Monate) kein Versicherungsschutz. Auch ein späteres Verfahren kann ausgeschlossen sein, wenn es auf demselben bereits bestehenden Konflikt oder auslösenden Ereignis beruht.

Abgrenzung

Vertragserstellung und behördliche Erklärungen

Die Gestaltung und notarielle Beurkundung eines Ehevertrags sowie Erklärungen wie Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung oder eine Stiefkindadoption sind keine Versicherungsleistungen. Der Rechtsschutz betrifft mögliche spätere, versicherte Streitigkeiten.

Prüfung

Bonitätsprüfung und Deckungsprüfung im Einzelfall

Bei Antragstellung kann eine Bonitätsprüfung erfolgen; negative Zahlungserfahrungen können einer Annahme entgegenstehen. Die abschließende Deckungsprüfung erfolgt im konkreten Leistungsfall durch den Versicherer nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen.

So funktioniert es

In 3 Schritten: Anfrage, Rückruf, Entscheidung

Schnell, unkompliziert – Sie entscheiden in eigenem Tempo.

1

Anfrage

Wählen Sie die Sie interessierenden Bereiche aus und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Zuerst fragen wir in einer kurzen Vorprüfung, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.

< 60 Sekunden
2

Rückruf

Unser Spezialist ruft Sie zurück, erklärt Tarife, Wartezeiten, Ausschlüsse und Konditionen – kostenlos und unverbindlich.

Persönliche Rückmeldung
3

Entscheidung

Auf Grundlage der persönlichen Rücksprache erhalten Sie Ihr individuelles Tarifangebot und entscheiden in Ruhe ohne Kaufverpflichtung. Mit Vertragsbeginn startet die Wartezeit (12 bzw. 36 Monate).

In Ruhe entscheiden

Häufige Fragen

Alles zur Versicherung

Was ist eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht?
Eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht kann bei einem versicherten Rechtsschutzfall Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige übernehmen – beispielsweise in den Bereichen Unterhalt, Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Voraussetzung ist, dass der maßgebliche Rechtsschutzfall erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt und vorher weder bekannt war noch bereits lief oder konkret bevorstand. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Prüfung des Versicherers.
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Der Begriff „Familien-Rechtsschutz“ wird oft für Rechtsschutzpakete verwendet, die eine Familie in mehreren Lebensbereichen absichern, zum Beispiel bei Verkehr, Wohnen oder Beruf. „Rechtsschutz im Familienrecht“ meint auf dieser Seite etwas anderes: den Rechtsschutz für familienrechtliche Streitigkeiten wie Unterhalt, Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Ehe-Recht und Scheidung, soweit der Tarif sie umfasst. Beide Begriffe können sich überschneiden, sind aber nicht dasselbe. Welche Bereiche im konkreten Tarif versichert sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Das erläutern wir Ihnen persönlich.
Gibt es eine Wartezeit?
Es gilt eine tarifliche Wartezeit ab Vertragsbeginn: 12 Monate für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, 36 Monate für Ehe-Recht/Scheidung. Diese kann weder gegen Mehrbeitrag verkürzt noch anderweitig umgangen werden. Zusätzlich bleiben bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle ausgeschlossen. Versicherungsschutz kann für neue Rechtsschutzfälle bestehen, deren auslösendes Ereignis erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Prüfung des Versicherers.
Was, wenn mein Streitfall bereits begonnen hat?
Für einen Streitfall, der bereits begonnen hat, bekannt ist oder konkret bevorsteht, kann kein nachträglicher Versicherungsschutz hergestellt werden. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass anschließend die Wartezeit (je nach Bereich 12 bzw. 36 Monate) abläuft.

Auch ein späteres Verfahren kann ausgeschlossen sein, wenn es auf demselben bereits bestehenden Konflikt oder auslösenden Ereignis beruht. Versicherungsschutz kann nur für einen neuen, bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Rechtsschutzfall bestehen, dessen auslösendes Ereignis nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Die abschließende Deckungsprüfung erfolgt im konkreten Leistungsfall durch den Versicherer.
Was kostet die Versicherung und ist die Tarifberatung kostenlos?
Der Beitrag liegt ab ca. 35 € monatlich (Single + Kinder; Selbstbeteiligung für Familienrechtsfälle: keine; Mindestvertragslaufzeit: 3 Jahre). Die Tarifberatung selbst ist kostenlos und unverbindlich. Nach Ihrer Anfrage erfolgt zunächst eine persönliche telefonische Rücksprache. Erst auf dieser Grundlage wird Ihr individuelles Tarifangebot erstellt – ohne Kaufverpflichtung.

Versicherungsschutz anfragen

Beratung kostenlos und unverbindlich. Ein Versicherungsbeitrag fällt nur bei Abschluss eines Vertrags an.

Anbieter: Calvin Boschetto, Unterleiten 37, 83623 Dietramszell · Gebundener Versicherungsvertreter gem. § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr. D-G63B-OIMPJ-09 · Vermittlung ausschließlich für einen Versicherer (Angaben im Impressum), kein unabhängiger Marktvergleich.

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Bis 30.000 € je versichertem Fall Vorsorge für künftige Fälle

Schritt 1 von 4 · kurze Vorprüfung

Benötigen Sie Versicherungsschutz für einen bereits laufenden oder konkret bevorstehenden Fall?

Bitte beantworten Sie diese Frage offen. So vermeiden wir eine Anfrage, für die kein passender Schutz möglich ist.

Wählen Sie „Ja“, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte zählen nicht.

Schritt 2 von 4

Welche Bereiche sollen künftig abgesichert sein?

Mehrfachauswahl möglich – wir beraten Sie persönlich zu jedem Bereich.

Bitte mindestens einen Bereich auswählen.

Schritt 3 von 4

Wie dürfen wir Sie erreichen?

Zunächst nur Ihre Kontaktdaten – weitere Angaben folgen im nächsten Schritt.

Bitte Vorname eingeben
Bitte Nachname eingeben
Bitte gültige Telefonnummer eingeben
Bitte gültige E-Mail eingeben
Bitte Kontaktzeitfenster auswählen
Telefonische Rücksprache erforderlich: Ohne eine persönliche telefonische Rücksprache kann kein verbindliches Angebot erstellt werden. Bitte wählen Sie deshalb ein Zeitfenster, in dem Sie zuverlässig erreichbar sind.

Schritt 4 von 4

Letzter Schritt: Angaben für Ihre Beratung

Damit Ihr Berater das Gespräch sorgfältig vorbereiten kann.

Bitte gültiges Geburtsdatum eingeben
Bitte Straße und Hausnummer eingeben
Bitte gültige PLZ eingeben
Bitte Ort eingeben

Keine Kaufverpflichtung. Keine Kosten. Persönliche Rückmeldung.

Hinweis zu Ihrer Auswahl

Für die aktuelle Angelegenheit ist kein nachträglicher Schutz möglich.

Rechtsschutz im Familienrecht ist Vorsorge.
Bereits laufende oder konkret bevorstehende familienrechtliche Fälle können nicht nachträglich versichert werden. Das gilt insbesondere, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte sind hiervon nicht gemeint. Je nach Bereich gilt eine Wartezeit von 12 Monaten (Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht) bzw. 36 Monaten (Ehe-Recht/Scheidung).

Daher können wir für Ihre aktuelle Angelegenheit leider kein passendes Versicherungsangebot erstellen.

Für laufende oder bereits eingetretene Fälle besteht keine Deckung durch diesen Vertrag.

Wenn Sie sich für künftige Streitfälle absichern möchten, können Sie hier eine Vorsorge-Beratung anfragen.

Zum Leistungsumfang der Vorsorge

Anfrage eingegangen

Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns persönlich zur weiteren Besprechung.

Tarifprüfung nach persönlicher Rücksprache

Keine Kaufverpflichtung. Persönliche Rückmeldung.