Familienrechtsschutz-Versicherung: Leistungen, Wartezeit, Beitrag
Vorsorge für Eltern und Paare: Schützen Sie sich vor hohen Kosten, wenn später Streit um Unterhalt, Umgang, Sorgerecht oder im Fall einer Scheidung entsteht.
Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Beitrag ab ca. 35 € monatlich (Single + Kinder; Selbstbeteiligung für Familienrechtsfälle: keine; Mindestvertragslaufzeit: 3 Jahre).
Leistungsumfang
Was der Schutz abdeckt
Die Lösung kann bei neuen Familienrechtsfällen leisten, deren auslösendes Ereignis erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Unterhaltsstreitigkeiten
Künftig neu entstehende Streitigkeiten über Kinder- oder Ehegattenunterhalt.
Umgangsrecht
Künftig neu entstehende Streitigkeiten über die Ausübung oder Regelung des Umgangsrechts.
Sorgerecht
Künftig neu entstehende Sorgerechtsfälle können nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen abgesichert sein.
Aufenthaltsbestimmung
Künftig neu entstehende Streitigkeiten über den Lebensmittelpunkt Ihres Kindes.
Ehe-Recht / Scheidung
Künftig neu entstehende Fälle im Ehe-Recht (Scheidung und Scheidungsfolgesachen), soweit der Tarif sie umfasst.
Sie zahlen alles selbst
* Erziehungsfähigkeits- oder Kindeswohlgutachten, je nach Komplexität und Verfahrensdauer
Leistungen & Beitrag im Überblick
Beitrag ab ca. 35 € monatlich (Single + Kinder · Selbstbeteiligung für Familienrechtsfälle: keine · Mindestvertragslaufzeit: 3 Jahre). Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich; Ihr individuelles Angebot erhalten Sie nach der persönlichen Rücksprache.
Wartezeit
Tarifliche Wartezeit ab Vertragsbeginn
Je nach Bereich gilt eine Wartezeit von 12 Monaten oder 36 Monaten ab Vertragsbeginn. Diese kann weder gegen Mehrbeitrag verkürzt noch anderweitig umgangen werden.
Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht
Ehe-Recht und Scheidung
Versicherungsschutz kann für neue Rechtsschutzfälle bestehen, deren auslösendes Ereignis erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Prüfung des Versicherers.
Voraussetzungen & Ausschlüsse
Was nicht abgedeckt ist
Rechtsschutz im Familienrecht ist reine Vorsorge. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende familienrechtliche Fälle sind ausgeschlossen und können nicht nachträglich versichert werden.
Bereits laufende oder konkret bevorstehende Fälle
Kein nachträglicher Schutz ist möglich, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte sind hiervon nicht gemeint.
Vor Vertragsschluss oder in der Wartezeit begonnene Konflikte
Für einen Streitfall, der bereits begonnen hat oder bekannt ist, entsteht auch durch den späteren Ablauf der Wartezeit (12 bzw. 36 Monate) kein Versicherungsschutz. Auch ein späteres Verfahren kann ausgeschlossen sein, wenn es auf demselben bereits bestehenden Konflikt oder auslösenden Ereignis beruht.
Vertragserstellung und behördliche Erklärungen
Die Gestaltung und notarielle Beurkundung eines Ehevertrags sowie Erklärungen wie Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung oder eine Stiefkindadoption sind keine Versicherungsleistungen. Der Rechtsschutz betrifft mögliche spätere, versicherte Streitigkeiten.
Bonitätsprüfung und Deckungsprüfung im Einzelfall
Bei Antragstellung kann eine Bonitätsprüfung erfolgen; negative Zahlungserfahrungen können einer Annahme entgegenstehen. Die abschließende Deckungsprüfung erfolgt im konkreten Leistungsfall durch den Versicherer nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen.
So funktioniert es
In 3 Schritten: Anfrage, Rückruf, Entscheidung
Schnell, unkompliziert – Sie entscheiden in eigenem Tempo.
Anfrage
Wählen Sie die Sie interessierenden Bereiche aus und geben Sie Ihre Kontaktdaten an. Zuerst fragen wir in einer kurzen Vorprüfung, ob es um reine Vorsorge für künftige Fälle geht.
Rückruf
Unser Spezialist ruft Sie zurück, erklärt Tarife, Wartezeiten, Ausschlüsse und Konditionen – kostenlos und unverbindlich.
Entscheidung
Auf Grundlage der persönlichen Rücksprache erhalten Sie Ihr individuelles Tarifangebot und entscheiden in Ruhe ohne Kaufverpflichtung. Mit Vertragsbeginn startet die Wartezeit (12 bzw. 36 Monate).
Häufige Fragen
Alles zur Versicherung
Was ist eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht?
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Gibt es eine Wartezeit?
Was, wenn mein Streitfall bereits begonnen hat?
Auch ein späteres Verfahren kann ausgeschlossen sein, wenn es auf demselben bereits bestehenden Konflikt oder auslösenden Ereignis beruht. Versicherungsschutz kann nur für einen neuen, bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Rechtsschutzfall bestehen, dessen auslösendes Ereignis nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Die abschließende Deckungsprüfung erfolgt im konkreten Leistungsfall durch den Versicherer.
Was kostet die Versicherung und ist die Tarifberatung kostenlos?
Versicherungsschutz anfragen
Beratung kostenlos und unverbindlich. Ein Versicherungsbeitrag fällt nur bei Abschluss eines Vertrags an.
Anbieter: Calvin Boschetto, Unterleiten 37, 83623 Dietramszell · Gebundener Versicherungsvertreter gem. § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr. D-G63B-OIMPJ-09 · Vermittlung ausschließlich für einen Versicherer (Angaben im Impressum), kein unabhängiger Marktvergleich.
Schritt 1 von 4 · kurze Vorprüfung
Benötigen Sie Versicherungsschutz für einen bereits laufenden oder konkret bevorstehenden Fall?
Bitte beantworten Sie diese Frage offen. So vermeiden wir eine Anfrage, für die kein passender Schutz möglich ist.
Wählen Sie „Ja“, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte zählen nicht.
Schritt 2 von 4
Welche Bereiche sollen künftig abgesichert sein?
Mehrfachauswahl möglich – wir beraten Sie persönlich zu jedem Bereich.
Scheidung
Bitte mindestens einen Bereich auswählen.
Schritt 3 von 4
Wie dürfen wir Sie erreichen?
Zunächst nur Ihre Kontaktdaten – weitere Angaben folgen im nächsten Schritt.
Schritt 4 von 4
Letzter Schritt: Angaben für Ihre Beratung
Damit Ihr Berater das Gespräch sorgfältig vorbereiten kann.
Hinweis zu Ihrer Auswahl
Für die aktuelle Angelegenheit ist kein nachträglicher Schutz möglich.
Bereits laufende oder konkret bevorstehende familienrechtliche Fälle können nicht nachträglich versichert werden. Das gilt insbesondere, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte sind hiervon nicht gemeint. Je nach Bereich gilt eine Wartezeit von 12 Monaten (Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht) bzw. 36 Monaten (Ehe-Recht/Scheidung).
Daher können wir für Ihre aktuelle Angelegenheit leider kein passendes Versicherungsangebot erstellen.
Für laufende oder bereits eingetretene Fälle besteht keine Deckung durch diesen Vertrag.
Wenn Sie sich für künftige Streitfälle absichern möchten, können Sie hier eine Vorsorge-Beratung anfragen.
Zum Leistungsumfang der VorsorgeAnfrage eingegangen
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns persönlich zur weiteren Besprechung.
Keine Kaufverpflichtung. Persönliche Rückmeldung.