Heute vorsorgen.
Künftige Familienrechtsfälle absichern.
Vorsorge für Eltern und Paare: Schützen Sie sich vor hohen Kosten, wenn später Streit um Unterhalt, Umgang, Sorgerecht oder im Fall einer Scheidung entsteht.
Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt ein Versicherungsbeitrag an.
Vorsorge in wichtigen Lebensphasen
Hochzeit, Geburt, neue Familie: rechtzeitig vorsorgen
Sie planen Ihre gemeinsame Zukunft? Informieren Sie sich, welche rechtlichen Fragen jetzt wichtig sind und welche Absicherung für spätere Familienrechtsfälle möglich ist.
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Versicherungsschutz anfragen
Beratung kostenlos und unverbindlich. Ein Versicherungsbeitrag fällt nur bei Abschluss eines Vertrags an.
Anbieter: Calvin Boschetto, Unterleiten 37, 83623 Dietramszell · Gebundener Versicherungsvertreter gem. § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr. D-G63B-OIMPJ-09 · Vermittlung ausschließlich für einen Versicherer (Angaben im Impressum), kein unabhängiger Marktvergleich.
Schritt 1 von 4 · kurze Vorprüfung
Benötigen Sie Versicherungsschutz für einen bereits laufenden oder konkret bevorstehenden Fall?
Bitte beantworten Sie diese Frage offen. So vermeiden wir eine Anfrage, für die kein passender Schutz möglich ist.
Wählen Sie „Ja“, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte zählen nicht.
Schritt 2 von 4
Welche Bereiche sollen künftig abgesichert sein?
Mehrfachauswahl möglich – wir beraten Sie persönlich zu jedem Bereich.
Scheidung
Bitte mindestens einen Bereich auswählen.
Schritt 3 von 4
Wie dürfen wir Sie erreichen?
Zunächst nur Ihre Kontaktdaten – weitere Angaben folgen im nächsten Schritt.
Schritt 4 von 4
Letzter Schritt: Angaben für Ihre Beratung
Damit Ihr Berater das Gespräch sorgfältig vorbereiten kann.
Hinweis zu Ihrer Auswahl
Für die aktuelle Angelegenheit ist kein nachträglicher Schutz möglich.
Bereits laufende oder konkret bevorstehende familienrechtliche Fälle können nicht nachträglich versichert werden. Das gilt insbesondere, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte sind hiervon nicht gemeint. Je nach Bereich gilt eine Wartezeit von 12 Monaten (Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht) bzw. 36 Monaten (Ehe-Recht/Scheidung).
Daher können wir für Ihre aktuelle Angelegenheit leider kein passendes Versicherungsangebot erstellen.
Für laufende oder bereits eingetretene Fälle besteht keine Deckung durch diesen Vertrag.
Wenn Sie sich für künftige Streitfälle absichern möchten, können Sie hier eine Vorsorge-Beratung anfragen.
Zum Leistungsumfang der VorsorgeAnfrage eingegangen
Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns persönlich zur weiteren Besprechung.
Keine Kaufverpflichtung. Persönliche Rückmeldung.
Kosten und Voraussetzungen
Kostenkalkulator
Was kann ein künftiger Rechtsstreit kosten?
Verschieben Sie die Regler und ermitteln Sie beispielhaft das mögliche Kostenrisiko eines zukünftigen Verfahrens.
Kindeswohlgutachten: 80–150 Std. → 8.000–18.000 € · Umgangsgutachten: 30–50 Std. → 3.000–6.000 €
Mein persönliches Risiko berechnen
Die Berechnung veranschaulicht ausschließlich typische Kosten eines möglichen zukünftigen Verfahrens und trifft keine Aussage darüber, ob ein bestimmter Fall versichert ist.
* Vereinfachte Schätzung, keine gesetzliche Gebührenberechnung. Verwendete Annahmen: Anwaltskosten 1.200 € zzgl. 500 € je 5.000 € Verfahrenswert, Gerichtskosten 500 € zzgl. 200 € je 5.000 € Verfahrenswert, jeweils je Instanz; Sachverständigengutachten pauschal 4.500 € (einfach) bzw. 13.000 € (komplex), einmalig. Auslagen und Umsatzsteuer sind nicht gesondert berücksichtigt. Tatsächliche Kosten können deutlich abweichen. Der Rechner stellt weder ein Deckungsversprechen noch eine Berechnung der Versicherungsleistung dar. Versicherungsschutz kann nur für neue Fälle bestehen, deren auslösendes Ereignis nach Ablauf der Wartezeit eintritt und die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch bereits liefen oder konkret bevorstanden. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Prüfung des Versicherers.
Was ein Rechtsstreit kostet
Heute vorsorgen –
für einen möglichen künftigen Rechtsfall.
Familienrechtliche Verfahren können langwierig und teuer sein. Rechtzeitig vereinbarter Versicherungsschutz kann bei einem später eintretenden versicherten Fall vor hohen Kosten schützen.
Sie zahlen alles selbst
* Erziehungsfähigkeits- oder Kindeswohlgutachten, je nach Komplexität und Verfahrensdauer
Leistungen nach Versicherungsbedingungen
Voraussetzung ist ein versicherter Rechtsschutzfall, dessen auslösendes Ereignis nach Ablauf der Wartezeit eintritt (12 Monate für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht; 36 Monate für Ehe-Recht/Scheidung). Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle sind nicht versichert.
Die Beratung ist kostenfrei. Der Versicherungsbeitrag ist das Entgelt für den Vertrag und fällt nur bei Abschluss an; ein individuelles Angebot erhalten Sie nach der persönlichen Rücksprache.
Leistungsumfang
Welche künftigen Fälle abgesichert sein können
Die Lösung kann bei neuen Familienrechtsfällen leisten, deren auslösendes Ereignis erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Angelegenheiten sind ausgeschlossen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.
Unterhaltsstreitigkeiten
Künftig neu entstehende Streitigkeiten über Kinder- oder Ehegattenunterhalt.
Umgangsrecht
Künftig neu entstehende Streitigkeiten über die Ausübung oder Regelung des Umgangsrechts.
Sorgerecht
Künftig neu entstehende Sorgerechtsfälle können nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen abgesichert sein.
Aufenthaltsbestimmung
Künftig neu entstehende Streitigkeiten über den Lebensmittelpunkt Ihres Kindes.
Typische Situationen
Beispielhafte zukünftige Kostenrisiken
Diese Szenarien veranschaulichen mögliche Kosten künftiger familienrechtlicher Verfahren. Versicherungsschutz setzt voraus, dass der auslösende Rechtsschutzfall erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt und vorher weder bekannt war noch bereits lief oder konkret bevorstand.
Wenn Kindesunterhalt künftig verweigert wird
Zahlt ein Elternteil künftig keinen oder zu wenig Unterhalt, kann eine gerichtliche Durchsetzung des gesetzlichen Anspruchs erforderlich und kostspielig werden.
Wenn Umgang künftig verweigert wird
Wird der vereinbarte Umgang künftig regelmäßig verweigert, kann anwaltliche oder gerichtliche Unterstützung erforderlich werden.
Ein künftig entstehender Sorgerechtsstreit
In einem künftig entstehenden Sorgerechtsfall kann das Gericht ein psychologisches Sachverständigengutachten anordnen. Dadurch können erhebliche Kosten entstehen.
Ein künftiger Streit um den Lebensmittelpunkt
Entsteht künftig Uneinigkeit über den Lebensmittelpunkt des Kindes, kann eine Entscheidung des Familiengerichts erforderlich werden – gegebenenfalls über mehrere Instanzen.
So funktioniert es
In 3 Schritten zu Ihrer Vorsorge
Schnell, unkompliziert – Sie entscheiden in eigenem Tempo.
Schutz anfragen
Wählen Sie die Sie interessierenden Bereiche aus und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.
Persönliche Tarifberatung
Unser Spezialist ruft Sie zurück, erklärt Tarife und Konditionen – kostenlos und unverbindlich.
Vertrag abschließen
Mit Vertragsbeginn startet die Wartezeit (12 Monate für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht; 36 Monate für Ehe-Recht/Scheidung). Schutz kann anschließend für neue, zuvor nicht bekannte Rechtsschutzfälle bestehen.
Häufige Fragen
Alles zur Versicherung
Was ist eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht?
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Wie hoch ist die maximale Deckungssumme?
Gibt es eine Wartezeit?
Kann ich meinen eigenen Anwalt wählen?
Ist die Tarifberatung wirklich kostenlos?
Was, wenn mein Streitfall bereits begonnen hat?
Auch ein späteres Verfahren kann ausgeschlossen sein, wenn es auf demselben bereits bestehenden Konflikt oder auslösenden Ereignis beruht. Versicherungsschutz kann nur für einen neuen, bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Rechtsschutzfall bestehen, dessen auslösendes Ereignis nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Die abschließende Deckungsprüfung erfolgt im konkreten Leistungsfall durch den Versicherer.
Ist Familienrecht in meiner normalen Rechtsschutzversicherung enthalten?
Die entscheidende Frage ist: Glauben Sie, dass es ausreicht, wenn Ihr Anwalt außergerichtlich einen Brief an den anderen Elternteil schreibt – und der sich dann einfach fügt? Oder gehen Sie eher davon aus, dass ein Richter das letzte Wort haben wird?
Wenn Sie zweiteres für wahrscheinlicher halten, sind Sie mit einem reinen Beratungsrechtsschutz für den entscheidenden Teil des Verfahrens nicht abgesichert.
Der über FamiliaDirekt vermittelte Versicherungsschutz kann bei einem versicherten künftigen Rechtsschutzfall sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Anwaltskosten umfassen – bis zu 30.000 € je Fall. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und bei Vertragsschluss weder bekannt war noch bereits lief oder konkret bevorstand. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Deckungsprüfung des Versicherers.