Für Familien und Paare, die rechtzeitig vorsorgen

Heute vorsorgen.
Künftige Familienrechtsfälle absichern.

Vorsorge für Eltern und Paare: Schützen Sie sich vor hohen Kosten, wenn später Streit um Unterhalt, Umgang, Sorgerecht oder im Fall einer Scheidung entsteht.

Ein familienrechtliches Verfahren kann 3.000 – 27.000 € kosten. Rechtzeitige Vorsorge kann vor diesem finanziellen Risiko schützen.
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Bis zu 30.000 € je versichertem Fall Freie Anwaltswahl Anfrage in 60 Sekunden DSGVO-sicher

Die Beratung ist kostenfrei und unverbindlich. Für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag fällt ein Versicherungsbeitrag an.

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Beratung kostenlos und unverbindlich. Ein Versicherungsbeitrag fällt nur bei Abschluss eines Vertrags an.

Anbieter: Calvin Boschetto, Unterleiten 37, 83623 Dietramszell · Gebundener Versicherungsvertreter gem. § 34d Abs. 7 Nr. 1 GewO · Vermittlerregister-Nr. D-G63B-OIMPJ-09 · Vermittlung ausschließlich für einen Versicherer (Angaben im Impressum), kein unabhängiger Marktvergleich.

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Bis 30.000 € je versichertem Fall Vorsorge für künftige Fälle

Schritt 1 von 4 · kurze Vorprüfung

Benötigen Sie Versicherungsschutz für einen bereits laufenden oder konkret bevorstehenden Fall?

Bitte beantworten Sie diese Frage offen. So vermeiden wir eine Anfrage, für die kein passender Schutz möglich ist.

Wählen Sie „Ja“, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte zählen nicht.

Schritt 2 von 4

Welche Bereiche sollen künftig abgesichert sein?

Mehrfachauswahl möglich – wir beraten Sie persönlich zu jedem Bereich.

Bitte mindestens einen Bereich auswählen.

Schritt 3 von 4

Wie dürfen wir Sie erreichen?

Zunächst nur Ihre Kontaktdaten – weitere Angaben folgen im nächsten Schritt.

Bitte Vorname eingeben
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Bitte gültige Telefonnummer eingeben
Bitte gültige E-Mail eingeben
Bitte Kontaktzeitfenster auswählen
Telefonische Rücksprache erforderlich: Ohne eine persönliche telefonische Rücksprache kann kein verbindliches Angebot erstellt werden. Bitte wählen Sie deshalb ein Zeitfenster, in dem Sie zuverlässig erreichbar sind.

Schritt 4 von 4

Letzter Schritt: Angaben für Ihre Beratung

Damit Ihr Berater das Gespräch sorgfältig vorbereiten kann.

Bitte gültiges Geburtsdatum eingeben
Bitte Straße und Hausnummer eingeben
Bitte gültige PLZ eingeben
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Keine Kaufverpflichtung. Keine Kosten. Persönliche Rückmeldung.

Hinweis zu Ihrer Auswahl

Für die aktuelle Angelegenheit ist kein nachträglicher Schutz möglich.

Rechtsschutz im Familienrecht ist Vorsorge.
Bereits laufende oder konkret bevorstehende familienrechtliche Fälle können nicht nachträglich versichert werden. Das gilt insbesondere, wenn bereits ein Gerichtsverfahren läuft, ein Verfahren konkret bevorsteht oder für genau diesen Fall aktuell ein Anwalt beauftragt wurde. Frühere abgeschlossene Verfahren und frühere Anwaltskontakte sind hiervon nicht gemeint. Je nach Bereich gilt eine Wartezeit von 12 Monaten (Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht) bzw. 36 Monaten (Ehe-Recht/Scheidung).

Daher können wir für Ihre aktuelle Angelegenheit leider kein passendes Versicherungsangebot erstellen.

Für laufende oder bereits eingetretene Fälle besteht keine Deckung durch diesen Vertrag.

Wenn Sie sich für künftige Streitfälle absichern möchten, können Sie hier eine Vorsorge-Beratung anfragen.

Zum Leistungsumfang der Vorsorge

Anfrage eingegangen

Ihre Anfrage ist eingegangen. Wir melden uns persönlich zur weiteren Besprechung.

Tarifprüfung nach persönlicher Rücksprache

Keine Kaufverpflichtung. Persönliche Rückmeldung.

Kosten und Voraussetzungen

2.000 – 6.000 €
Typische Anwalts- und Gerichtskosten pro Instanz im Familienrechtsstreit – auch wenn Sie im Recht sind.
Kalkulationsbeispiel auf Basis typischer Verfahrenskosten. Tatsächliche Kosten können abweichen.
3.000 – 15.000 €
Kosten für ein gerichtlich angeordnetes Sachverständigengutachten (z. B. Kindeswohlgutachten, Erziehungsfähigkeit) – Abrechnung nach Stundensatz gemäß JVEG.
Quelle: JVEG § 9 i.V.m. Anlage 1, Honorargruppe M1–M3 (ca. 87–131 €/Std., für Aufträge ab 06/2025)
12 / 36 Monate
Je nach Bereich gilt eine Wartezeit von 12 Monaten (Unterhalt, Sorge-/Umgangsrecht) oder 36 Monaten (Ehe-Recht/Scheidung). Bereits bekannte oder laufende Fälle sind nicht nachträglich versicherbar.
Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Prüfung des Versicherers.

Kostenkalkulator

Was kann ein künftiger Rechtsstreit kosten?

Verschieben Sie die Regler und ermitteln Sie beispielhaft das mögliche Kostenrisiko eines zukünftigen Verfahrens.

Was Familiengerichte anordnen können – und was das kostet
Sachverständigengutachten (§ 163 FamFG) Das Gericht kann jederzeit ein Gutachten zur Erziehungsfähigkeit oder zum Kindeswohl anordnen. Die Kosten tragen die Beteiligten – i.d.R. je zur Hälfte. Das JVEG regelt Stundensatzätze für gerichtlich bestellte Sachverständige – keinen fixen Gesamtbetrag. Honorargruppe M3 (Psychologen/Psychiater): ca. 131 €/Std. (für Aufträge ab 06/2025)
Kindeswohlgutachten: 80–150 Std. → 8.000–18.000 € · Umgangsgutachten: 30–50 Std. → 3.000–6.000 €
Gerichts- & Anwaltskosten Selbst bei einer Einigung vor Gericht fallen Anwalts- und Gerichtsgebühren nach RVG und FamGKG an – pro Instanz und für beide Seiten getrennt. Bei zwei Instanzen: schnell 10.000 €+.
Vorsorge vor Eintritt des Rechtsfalls Versicherbar können nur neue Rechtsschutzfälle sein, deren auslösendes Ereignis nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle sind ausgeschlossen.

Mein persönliches Risiko berechnen

Die Berechnung veranschaulicht ausschließlich typische Kosten eines möglichen zukünftigen Verfahrens und trifft keine Aussage darüber, ob ein bestimmter Fall versichert ist.

Streitwert (Verfahrensgegenstand)15.000 €
Sachverständigengutachten Keins
Geschätzte Anwaltskosten —
Geschätzte Gerichtskosten —
Gesamtrisiko ohne Versicherung —
Geschätztes Kostenrisiko
—
Maximale Versicherungssumme je versichertem Fall
bis 30.000 €

* Vereinfachte Schätzung, keine gesetzliche Gebührenberechnung. Verwendete Annahmen: Anwaltskosten 1.200 € zzgl. 500 € je 5.000 € Verfahrenswert, Gerichtskosten 500 € zzgl. 200 € je 5.000 € Verfahrenswert, jeweils je Instanz; Sachverständigengutachten pauschal 4.500 € (einfach) bzw. 13.000 € (komplex), einmalig. Auslagen und Umsatzsteuer sind nicht gesondert berücksichtigt. Tatsächliche Kosten können deutlich abweichen. Der Rechner stellt weder ein Deckungsversprechen noch eine Berechnung der Versicherungsleistung dar. Versicherungsschutz kann nur für neue Fälle bestehen, deren auslösendes Ereignis nach Ablauf der Wartezeit eintritt und die bei Vertragsschluss weder bekannt waren noch bereits liefen oder konkret bevorstanden. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Prüfung des Versicherers.

Was ein Rechtsstreit kostet

Heute vorsorgen –
für einen möglichen künftigen Rechtsfall.

Familienrechtliche Verfahren können langwierig und teuer sein. Rechtzeitig vereinbarter Versicherungsschutz kann bei einem später eintretenden versicherten Fall vor hohen Kosten schützen.

Ohne Versicherung

Sie zahlen alles selbst

Anwaltskosten: 2.000 – 6.000 € pro Instanz
Gerichtskosten: 500 – 2.500 €
Sachverständigengutachten: 3.000 – 15.000 €*
Ggf. Kosten der Gegenseite

* Erziehungsfähigkeits- oder Kindeswohlgutachten, je nach Komplexität und Verfahrensdauer

Typisches Kostenrisiko:3.000 – 27.000 €+
Bei versichertem künftigen Fall

Leistungen nach Versicherungsbedingungen

Anwaltskosten können mitversichert sein
Gerichtskosten können mitversichert sein
Sachverständigenkosten können mitversichert sein
Freie Anwaltswahl – Sie entscheiden
Versicherungssumme:bis 30.000 € je Fall

Voraussetzung ist ein versicherter Rechtsschutzfall, dessen auslösendes Ereignis nach Ablauf der Wartezeit eintritt (12 Monate für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht; 36 Monate für Ehe-Recht/Scheidung). Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle sind nicht versichert.

Die Beratung ist kostenfrei. Der Versicherungsbeitrag ist das Entgelt für den Vertrag und fällt nur bei Abschluss an; ein individuelles Angebot erhalten Sie nach der persönlichen Rücksprache.

Leistungsumfang

Welche künftigen Fälle abgesichert sein können

Die Lösung kann bei neuen Familienrechtsfällen leisten, deren auslösendes Ereignis erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Angelegenheiten sind ausgeschlossen. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen.

Unterhaltsstreitigkeiten

Künftig neu entstehende Streitigkeiten über Kinder- oder Ehegattenunterhalt.

Bis 30.000 € je Fall

Umgangsrecht

Künftig neu entstehende Streitigkeiten über die Ausübung oder Regelung des Umgangsrechts.

Bis 30.000 € je Fall

Sorgerecht

Künftig neu entstehende Sorgerechtsfälle können nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen abgesichert sein.

Bis 30.000 € je Fall

Aufenthaltsbestimmung

Künftig neu entstehende Streitigkeiten über den Lebensmittelpunkt Ihres Kindes.

Bis 30.000 € je Fall

Typische Situationen

Beispielhafte zukünftige Kostenrisiken

Diese Szenarien veranschaulichen mögliche Kosten künftiger familienrechtlicher Verfahren. Versicherungsschutz setzt voraus, dass der auslösende Rechtsschutzfall erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt und vorher weder bekannt war noch bereits lief oder konkret bevorstand.

Unterhalt

Wenn Kindesunterhalt künftig verweigert wird

Zahlt ein Elternteil künftig keinen oder zu wenig Unterhalt, kann eine gerichtliche Durchsetzung des gesetzlichen Anspruchs erforderlich und kostspielig werden.

Typisches Kostenrisiko4.000 – 9.000 €
Bei versichertem künftigen FallLeistung nach Tarif
Umgangsrecht

Wenn Umgang künftig verweigert wird

Wird der vereinbarte Umgang künftig regelmäßig verweigert, kann anwaltliche oder gerichtliche Unterstützung erforderlich werden.

Typisches Kostenrisiko3.000 – 8.000 €
Bei versichertem künftigen FallLeistung nach Tarif
Sorgerecht

Ein künftig entstehender Sorgerechtsstreit

In einem künftig entstehenden Sorgerechtsfall kann das Gericht ein psychologisches Sachverständigengutachten anordnen. Dadurch können erhebliche Kosten entstehen.

Typisches Kostenrisiko7.000 – 15.000 €
Bei versichertem künftigen FallLeistung nach Tarif
Aufenthaltsbestimmung

Ein künftiger Streit um den Lebensmittelpunkt

Entsteht künftig Uneinigkeit über den Lebensmittelpunkt des Kindes, kann eine Entscheidung des Familiengerichts erforderlich werden – gegebenenfalls über mehrere Instanzen.

Typisches Kostenrisiko8.000 – 25.000 €
Bei versichertem künftigen FallLeistung nach Tarif
Kostenlos & unverbindlich

Ihre persönliche Tarifberatung zum Rechtsschutz im Familienrecht

Nach Ihrer Anfrage besprechen wir Ihre Situation telefonisch. Erst auf dieser Grundlage kann ein passendes unverbindliches Tarifangebot erstellt werden.

So funktioniert es

In 3 Schritten zu Ihrer Vorsorge

Schnell, unkompliziert – Sie entscheiden in eigenem Tempo.

1

Schutz anfragen

Wählen Sie die Sie interessierenden Bereiche aus und geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

< 60 Sekunden
2

Persönliche Tarifberatung

Unser Spezialist ruft Sie zurück, erklärt Tarife und Konditionen – kostenlos und unverbindlich.

Persönliche Rückmeldung
3

Vertrag abschließen

Mit Vertragsbeginn startet die Wartezeit (12 Monate für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht; 36 Monate für Ehe-Recht/Scheidung). Schutz kann anschließend für neue, zuvor nicht bekannte Rechtsschutzfälle bestehen.

Nach Abschluss

Häufige Fragen

Alles zur Versicherung

Was ist eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht?
Eine Rechtsschutzversicherung im Familienrecht kann bei einem versicherten Rechtsschutzfall Kosten für Anwalt, Gericht und Sachverständige übernehmen – beispielsweise in den Bereichen Unterhalt, Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Voraussetzung ist, dass der maßgebliche Rechtsschutzfall erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt und vorher weder bekannt war noch bereits lief oder konkret bevorstand. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Prüfung des Versicherers.
Rechtsschutz im Familienrecht oder „Familien-Rechtsschutz“: Was ist der Unterschied?
Der Begriff „Familien-Rechtsschutz“ wird oft für Rechtsschutzpakete verwendet, die eine Familie in mehreren Lebensbereichen absichern, zum Beispiel bei Verkehr, Wohnen oder Beruf. „Rechtsschutz im Familienrecht“ meint auf dieser Seite etwas anderes: den Rechtsschutz für familienrechtliche Streitigkeiten wie Unterhalt, Sorge-, Umgangs- und Aufenthaltsbestimmungsrecht sowie Ehe-Recht und Scheidung, soweit der Tarif sie umfasst. Beide Begriffe können sich überschneiden, sind aber nicht dasselbe. Welche Bereiche im konkreten Tarif versichert sind, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen. Das erläutern wir Ihnen persönlich.
Wie hoch ist die maximale Deckungssumme?
Die Versicherungssumme beträgt bis zu 30.000 € je versichertem Rechtsschutzfall für tariflich erfasste Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen, die wir Ihnen im Beratungsgespräch erläutern.
Gibt es eine Wartezeit?
Es gilt eine tarifliche Wartezeit ab Vertragsbeginn: 12 Monate für Unterhalt, Sorge- und Umgangsrecht, 36 Monate für Ehe-Recht/Scheidung. Diese kann weder gegen Mehrbeitrag verkürzt noch anderweitig umgangen werden. Zusätzlich bleiben bereits bekannte, laufende oder konkret bevorstehende Fälle ausgeschlossen. Versicherungsschutz kann für neue Rechtsschutzfälle bestehen, deren auslösendes Ereignis erst nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Prüfung des Versicherers.
Kann ich meinen eigenen Anwalt wählen?
Bei einem versicherten Rechtsschutzfall besteht freie Anwaltswahl. Tariflich erfasste Anwaltskosten können im Rahmen der Versicherungsbedingungen und grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) übernommen werden. Für einen bereits bekannten, laufenden oder konkret bevorstehenden Fall entsteht durch den Vertragsabschluss kein nachträglicher Versicherungsschutz.
Ist die Tarifberatung wirklich kostenlos?
Ja, die Tarifberatung ist kostenlos und unverbindlich. Nach Ihrer Anfrage erfolgt zunächst eine persönliche telefonische Rücksprache. Erst auf dieser Grundlage kann ein individuelles Tarifangebot erstellt werden. Es entsteht keine Kaufverpflichtung. Die Beratung ist kostenfrei; für einen abgeschlossenen Versicherungsvertrag ist ein Versicherungsbeitrag zu zahlen.
Was, wenn mein Streitfall bereits begonnen hat?
Für einen Streitfall, der bereits begonnen hat, bekannt ist oder konkret bevorsteht, kann kein nachträglicher Versicherungsschutz hergestellt werden. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass anschließend die Wartezeit (je nach Bereich 12 bzw. 36 Monate) abläuft.

Auch ein späteres Verfahren kann ausgeschlossen sein, wenn es auf demselben bereits bestehenden Konflikt oder auslösenden Ereignis beruht. Versicherungsschutz kann nur für einen neuen, bei Vertragsschluss noch nicht bekannten Rechtsschutzfall bestehen, dessen auslösendes Ereignis nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Die abschließende Deckungsprüfung erfolgt im konkreten Leistungsfall durch den Versicherer.
Ist Familienrecht in meiner normalen Rechtsschutzversicherung enthalten?
Meistens lautet die Antwort Ihres bisherigen Versicherers: „Ja, Familienrecht ist mitversichert" – und das stimmt formal. Fragen Sie aber gezielt nach, was genau übernommen wird, folgt in aller Regel die Ernüchterung: In nahezu allen Standard-Rechtsschutzversicherungen handelt es sich um einen sog. Beratungsrechtsschutz in familienrechtlichen Angelegenheiten. Das bedeutet: ca. 250 € für eine anwaltliche Erstberatung, bei besonders kulanten Gesellschaften ergänzt um einen begrenzten Anteil außergerichtlicher Anwaltstätigkeit.

Die entscheidende Frage ist: Glauben Sie, dass es ausreicht, wenn Ihr Anwalt außergerichtlich einen Brief an den anderen Elternteil schreibt – und der sich dann einfach fügt? Oder gehen Sie eher davon aus, dass ein Richter das letzte Wort haben wird?

Wenn Sie zweiteres für wahrscheinlicher halten, sind Sie mit einem reinen Beratungsrechtsschutz für den entscheidenden Teil des Verfahrens nicht abgesichert.

Der über FamiliaDirekt vermittelte Versicherungsschutz kann bei einem versicherten künftigen Rechtsschutzfall sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Anwaltskosten umfassen – bis zu 30.000 € je Fall. Voraussetzung ist insbesondere, dass der Rechtsschutzfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt und bei Vertragsschluss weder bekannt war noch bereits lief oder konkret bevorstand. Maßgeblich sind die Versicherungsbedingungen und die Deckungsprüfung des Versicherers.